Förderung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Renaturierung von Flussauen, Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts, Stärkung der Biodiversität sowie Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
Mit der Auenförderrichtlinie im Rahmen des Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt das Bundesumweltministerium gezielt Maßnahmen zur Wiederherstellung und Entwicklung von Flussauen in Deutschland. Ziel ist es, natürliche Auenfunktionen zu stärken, die Biodiversität zu fördern sowie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an Hochwasser- und Dürrefolgen zu leisten.
Fördergegenstand:
Entwicklung gewässer- und auentypischer Lebensräume (z. B. kohlenstoffreiche Feuchtgebiete, Feuchtgrünland, Auenwälder).
Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern und Mündungsbereichen.
Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse (z.B. Rückbau von Entwässerungsanlagen wie Gräben und Drainagen).
Entfernung, Schlitzung oder Rückverlegung von Verwallungen und Uferdämmen zur Förderung der natürlichen Ausuferung und Wiedervernässung.
Entwicklung standortgerechter Nutzungen zur Steigerung der Kohlenstoffspeicherung.
Grunderwerb von Flächen zur Maßnahmenumsetzung und zu Tauschzwecken.
Flankierende Maßnahmen wie Vorstudien, externe Moderation und projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Antragsberechtigt sind:
Kommunen und Kommunalverbände
Wasser- und Bodenverbände
Landesbehörden des Schutzgebiets-, Naturschutz- und Landschaftsschutzes sowie Träger der Unterhaltungslast und des Ausbaus von Gewässern
Stiftungen und Vereine, die dem Förderzweck der Richtlinie entsprechen
Förderhöhe:
Eine angemessene Eigenbeteiligung ist erforderlich, die dauerhafte Einbringung von Flächen kann auf den Eigenanteil oder Drittmittelanteil angerechnet werden. Der Umfang barer Eigenmittel bzw. Drittmittel soll 5 Prozent nicht unterschreiten.
Höchstbetrag der Förderung: 10 Millionen Euro
Verfahren:
zweistufig
Stufe 1: zunächst wird eine Projektskizze eingereicht. Projektskizzen können ganzjährig eingereicht werden.
Stufe 2: bei positiver Bewertung der Skizze folgt die Aufforderung zum förmlichen Förderantrag.
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