Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK444)

Natürliche Bodenfunktionen wiederherstellen, Grünflächen schaffen und Artenvielfalt fördern

Die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (NKK444) unterstützt Städte und Gemeinden dabei, Maßnahmen umzusetzen, die Klima- und Naturschutz miteinander verbinden. Gefördert werden z. B. die Begrünung von Siedlungsflächen, die Renaturierung von Flächen, der Ausbau von Stadtgrün sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und Klimaanpassung (z. B. gegen Hitze und Starkregen). Ziel ist es, natürliche CO₂-Senken zu stärken, die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen und Kommunen widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen. Die Förderung richtet sich insbesondere an kommunale Akteure und deckt je nach Maßnahme einen Großteil der Kosten ab. Zudem bestehen in bestimmten Bereichen Kofinanzierungsmöglichkeiten aus Landesmitteln.

Das Wichtigste im Überblick

Fördergegenstand:

Gefördert werden projektbezogene Anschaffungen, Dienstleistungen sowie Personalstellen und Planungsleistungen in vier Fördermodulen:

  • Modul A: Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
  • Modul B: Pflanzung von Bäumen
  • Modul C: Schaffung von Naturoasen auf kommunalen Freiflächen
  • Modul D: Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen

Förderfähig sind ausschließlich freiwillige Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeindeverbände
  • Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • kommunale Zweckverbände
  • weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind

Sie können den Zuschuss auch weiterleiten an z.B. Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Vereine/Stiftungen. Ebenso können Sie den Zuschuss in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen.

Förderhöhe:

Der Zuschuss beträgt

  • 50 % der förderfähigen Kosten
  • 80 % für finanzschwache Kommunen

Der zusagefähige Zuschuss muss für jeden eingereichten Antrag mindestens 15.000 Euro betragen. 

Für die Hauptberatung in RLP ist die entra Regionalentwicklung GmbH zuständig:

  • Im Auftrag des MdI (Begleitprojekt Stadt.Land.Stark.) 
  • Falkensteiner Weg 3 67722 Winnweiler 
  • Marc Wagner 
  • marc.wagner@entra.de
  • Telefon: +49 6302 9239-18 

Auch wir vom Regionalbüro helfen Ihnen natürlich weiter - Rufen Sie uns an!

Alternativ können Sie sich auch direkt auf der Seite der KfW informieren hier.

Förderaufruf NKK444

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Förderung bis zum 31.12.2027 beantragen

Hauptberatung in RLP: 

entra Regionalentwicklung GmbH

Im Auftrag des MdI (Begleitprojekt Stadt.Land.Stark.) 

Falkensteiner Weg 3 67722 Winnweiler 

Marc Wagner 

marc.wagner@entra.de

Telefon: +49 6302 9239-18 

Mehr erfahren

Eine Kofinanzierung mit Landesmitteln ist möglich!

Weitere Informationen über die Förderrichtlinie erhalten Sie hier.

Trotz der abgesenkten Förderquote auf Bundesebene können Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen von ergänzenden Kofinanzierungsmöglichkeiten auf Landesebene profitieren. Diese können dazu beitragen, den Eigenanteil zu reduzieren und die Gesamtfinanzierung tragfähig zu gestalten. 

In Rheinland-Pfalz sind Kofinanzierungen über das Förderprogramm Aktion Blau Plus möglich:

  • Im Rahmen des Förderprogramms Aktion Blau Plus der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz ist eine Kofinanzierung mit einer Aufstockung der Förderung bis zu 100 Prozent möglich. Dies gilt für Maßnahmen des Förderschwerpunkts C.5 „Maßnahmen zur Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer“.
    Ansprechperson: Klaus.Weichhart(at)mkuem.rlp.de