InAWi
Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (InAWi)
Mit der Förderrichtlinie InAWi unterstützt das Bundesumweltministerium (BMUKN) gezielt Maßnahmen zur Aktivierung von Moorregionen in Deutschland. Ziel ist es, die Wiedervernässung von Moorböden voranzubringen und so einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Naturschutz zu leisten.
Das Wichtigste im Überblick
Fördergegenstand:
Die Förderung umfasst mehrere Förderschwerpunkte (FSP):
- FSP 1: Information und Qualifizierung
Maßnahmen zur Wissensvermittlung, Sensibilisierung und Weiterbildung rund um den Moorbodenschutz. - FSP 2: Moorbodenschutzkonzepte
Entwicklung strategischer Konzepte für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Moorböden. - FSP 3: Moorbodenschutzmanagement
Aufbau und Umsetzung von Managementstrukturen zur praktischen Umsetzung von Maßnahmen vor Ort. - FSP 4: Länderübergreifende Strategien (Antragsfenster seit 01.05.2025 geschlossen)
Entwicklung und Abstimmung von Strategien über Bundesländergrenzen hinweg.
Antragsberechtigt sind:
Wer antragsberechtigt ist variiert mit dem FSP:
- FSP 1: alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
- FSP 2 und 3: Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (unter anderem Landesverwaltungen und Kommunen wie Landkreise, Gemeinden, Bezirke der Stadtstaaten), Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen der Länder
Für alle Förderschwerpunkte gilt: Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.
Förderhöhe:
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Sie werden als Teilfinanzierung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Eigenmittel sind in Abhängigkeit des finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen.
Für die Förderschwerpunkte 1, 2 und 3 beträgt die Obergrenze der Förderquote 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Förderschwerpunkt 4 beträgt die Obergrenze der Förderquote 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Mindestfördersumme pro Vorhaben beträgt für alle Förderschwerpunkte 10.000 Euro. Die Mindestlaufzeit der Vorhaben beträgt neun Monate. Die Maximale Fördersummen und Bewilligungszeiträume variieren je nach FSP.
Rufen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen weiter! Oder informieren Sie sich direkt auf der Seite der ZUG hier.
Förderaufruf InAWi
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