1.000 Moore
Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore
Die Förderrichtlinie „1.000 Moore“ fördert die Wiedervernässung und Renaturierung kleiner, nicht landwirtschaftlich genutzter Moore. Die förderfähige Projektgröße liegt dabei zwischen 5 und 200 Hektar wiederzuvernässender Fläche. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die betroffenen Flächen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Flächen, die im Sinne des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, können ebenfalls berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Flächen bereits unter Schutz stehen oder keinen offiziellen naturschutzrechtlichen Status haben. Ziel ist die dauerhafte Treibhausgasreduktion und Förderung der Biodiversität durch Zuwendungen, die überwiegend als Anteilsfinanzierung bis zu 95% (bei Kommunen/NGOs) ausgezahlt werden.
Das Wichtigste im Überblick
Fördergegenstand:
Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):
FSP 1: Orientierungsberatung
Unterstützung bei der Identifikation geeigneter Flächen für Wiedervernässungsmaßnahmen.
FSP 2: Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren
Förderung konkreter Maßnahmen zur ökologischen Wiederherstellung von Moorbodenflächen:
- FSP 2.1: Vorbereitende Maßnahmen
Planung, Untersuchung und Vorbereitung der Wiedervernässung. - FSP 2.2: Umsetzungsmaßnahmen
Praktische Durchführung von Wiedervernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen (wie zum Beispiel Privateigentümer*innen, Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen).
Es werden ausschließlich Einzelprojekte gefördert. Verbundprojekte von mehreren Antragsberechtigten werden nicht gefördert.
Förderhöhe:
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Sie werden als Teilfinanzierung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Eigenmittel sind in Abhängigkeit des finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen.
Je nach Antragstellergruppe kann die Obergrenze der Förderhöhe zwischen 90 und 99 % variieren. Auch die Maximale Fördersummen und die Bewilligungszeiträume variieren je nach FSP.
Rufen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen weiter! Oder informieren Sie sich direkt auf der Seite der ZUG hier.
Förderaufruf 1.000 Moore
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